Hautarztpraxis Stadtwaldplatz
Frankenstr. 270
45134 Essen
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0201 444544
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Öffnungszeiten
Mo - Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di, und Do: 15:30 - 17:30 Uhr
Dres. med. Karin und Wolfgang Beyer begrüßen Sie herzlich auf der Homepage der Hautärzte am Stadtwaldplatz. Es ist uns sehr wichtig, dass Sie sich medizinisch und menschlich bei uns wohlfühlen. Wir sind eine Privatpraxis, was bedeutet dies genau? Alle hier tätigen Ärzte haben über viele Jahre als Kassenärzte gearbeitet, wir alle haben unseren Beruf dabei immer gerne ausgeübt. Dennoch haben uns die Entwicklungen des Gesundheitssystems in Deutschland dazu bewogen, die Kassenzulassung aufzugeben und an Nachfolger zu übertragen. Die Medizin, zu der Ärzte als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, muss sich an den Grundsätzen einer „wirtschaftlichen, ausreichenden (vergleichen Sie dies einmal mit einer Schulnote), notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ orientieren. Dabei bleibt nur selten Zeit für ausführliche Beratung und Gespräch. In vielen therapeutischen und diagnostischen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Auswahl von Medikamenten ist der kassenärztlich tätige Mediziner nicht frei, sondern an Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Ein Kassenarzt muss einen stetig wachsender Berg an kassenmedizinischer Bürokratie und letztlich auch der wirtschaftliche Druck durch ein pauschales, reglementiertes Vergütungssystem bewältigen. Wir möchten Ihnen mehr anbieten als eine zweckmäßige und ausreichende und dabei noch oft gehetzte Behandlung. Ihre Behandlung soll ausgezeichnet und auf Ihren Fall individuell zugeschnitten sein! Solche Medizin braucht Zeit. Diese Zeit wollen wir uns nehmen können, um diesem Anspruch gerecht zu werden. In Diagnostik und Therapie sind wir als Privatärzte nur Ihnen und dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft verpflichtet. Ganz klar verstehen wir uns nicht als Ärzte für eine kleine, exklusive Gruppe von Privatpatienten, sondern wir sind ausnahmslos für alle Menschen da, die unsere Hilfe suchen. Ein Privatarzt behandelt dabei auschließlich auf der Grundlage eines zwischen ihm und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Bei der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt der Patient erhält für die Behandlungskosten eine im privaten Versicherungsvertrag festgelegte Kostenerstattung. Ist der Patient nicht privat krankenversichert, trägt er die Kosten der Behandlung selbst.